Guardians of the Galaxy, Vol 2

Guardians of the Galaxy, Vol 2


Auch 2018 hat der „Griff in die anonymen Kassen“ (vulgo: die Gier nach anderer Leute Geld) neue Höchststände erreicht. Dabei sind Klagen gegen Burgerketten wegen Arterienverstopfung, gegen die Zuckerindustrie wegen Diabetes oder gegen Zigarettenhersteller wegen Lungenkrebs längst old school. Heute klagt der kundige Verbraucher wegen der Verwendung toxischer Tinte beim Stechen von Tattoos, nicht mehr zu beseitigender Asymmetrie eines Permanent Makeups (in den USA ist zur Überraschung vieler die Nachfrage nach einer „permanent Ivanka“ oder auch einem „Melania Makeover“ sprunghaft gestiegen), einer durch eine zu intensive Gesichtshaarepilation verursachte Neurodermitis oder wegen fehlgeschlagener Cover-ups.

Eine Amateurmalerin verlangte 10.000,- € von einen Fernsehsender, weil eines ihrer Bilder (Verkaufspreis 150,- €) zufällig im Hintergrund einer Vergewaltigungsszene im TV zu erkennen war. Ein Rikschafahrer aus Bangladesch erhob ähnliche Forderungen, nachdem seine Handynummer von einem Filmstar in einem Film genannt worden war und der Rikschahfahrer sich nicht mehr vor den Anrufen verliebter Teenager retten konnte. Ein englischer Polizist hat 12.000,- £ für einen im Dienst erlittenen Flohbiss verlangt und auch erhalten; ein Absolvent der University of Oxford hat seine Professoren verklagt, weil deren unzureichende Ausbildung zu schlechten Examensnoten geführt hätte, was seine Chancen auf eine Anstellung in der City schmälere. Mexikanische Bauern verklagen VW, weil ….

Und ein Mann hat wegen entgangener Sexualfreuden auf Schmerzensgeld geklagt, weil die Freundin nach einer schiefgelaufenen OP „keine Lust“ mehr hatte (bemerkenswert auch die Gründe der RichterInnen für die Klageabweisung: seine „honorige“ Treue zu der Dame stelle eine Art Selbst- oder überwiegenden Mitverschuldens dar, er hätte eben andernorts seine „Schmerzen“ bekämpfen können).

Das erinnert an die Stella – Awards: Diese wurden für die kuriosesten Gerichtsentscheidungen vergeben, benannt nach der berühmten Stella Liebeck, die in I. Instanz Millionen von McDonalds zugesprochen bekommen hatte, weil auf ihrem Kaffeebecher die Warnung fehlte, dass Kaffee heiß sei. Warnungs- und ahnungslos hatte sie den Kaffee in ihrem PKW zwischen ihre Oberschenkel gestellt und war dann etwas ruckelig angefahren. Das hatte Folgen, einerseits für Stella und ihre, wie die Engländer so dezent sagen, „private parts“, andererseits eben für McDonalds. Stella hat in Ms. Deanna Salas - Solano eine würdige Nachfolgerin gefunden. Diese hat Starbucks verklagt, weil deren heißer Tee ihren Hund namens Alexander ermordet habe. Der Becher sei ohne Schutzpappe und mit losem Deckel überreicht worden, was zum Verschütten der brühend heißen Flüssigkeit geführt habe. Das wiederum habe ihr Kleid schmelzen und ihr laute Schmerzensschreie entlockt. Diese Schreie hätten Alexander aufmerksam gemacht, der dann vom Rest des Tees übergossen worden sei, woran er schließlich verstarb; selbst der Tiernotarzt konnte nicht mehr helfen. Ein Kommentar von Ms. Salas - Solano zu dem Umstand, dass sie von einer Videokamera beim Telefonieren abgelichtet wurde, während sich das Drama abgespielt haben soll, war nicht zu erhalten.

Auch der Menschenrechtsgerichtshof Neuseelands ist preisverdächtig: er hat der Klage eines einsitzenden Kinderschänders, der später auch noch den Vater seines Opfers ermordet hat, stattgegeben, weil ihm die Gefängnisleitung das Tragen des Toupets, das er wegen der Entwicklung von Minderwertigkeitskomplexen aufgrund beginnender Kahlköpfigkeit genehmigt bekommen hatte (immerhin), wieder verboten hatte, nachdem er diverse Utensilien für die Befestigung des Kopfschmucks (wie Klebstoff und Klammern) für einen Fluchtversuch nutzen wollte. Bemerkenswerter Weise stützte Richter Edwin Wylie sein Urteil auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Weil der Insasse „die Meinung anderer von ihm beeinflussen“ wollte, sei das Tragen des Toupets „ausdrucksvollen Inhalts“ gewesen, was den Schutz der Menschenrechtscharta verdient hätte. Shakespeare hat das voraus gesehen: „There’s many a man hath more hair than wit” (Comedy of Errors).

Einen gewissen Höhepunkt auf der nach oben offenen Stella - Skala stellt die Klage des Texaners Brandon Vezmar, 37, dar, der seine (jetzt ex-) Freundin auf 17,53 $ verklagte, nachdem sie einen gemeinsamen Besuch des Films „Guardians of the Galaxy, Teil 2“, dadurch versaut hat, dass sie mitten in dem - offenbar nicht allzu aufregenden - Streifen angefangen hatte, auf ihrem Smartphone zu texten. Er forderte sie barsch auf, das zu unterlassen, was sie emanzipatorisch ablehnte. Nachdem der Streit eskalierte, verließ sie das Kino im Baxter Memorial Center. Da man mit ihrem Auto zum Kino gefahren war, musste unser Freund den Heimweg allein antreten. Es ist unklar geblieben, ob sich die 17,53 $ aus dem Preis für die Kinokarten ergaben oder ob es sich um die Taxikosten für die Heimfahrt handelte.

Natürlich hat dieser Streit das Interesse der Internet Community gefunden: während manche Männer mit vergleichbarem Erfahrungshintergrund vorschlugen, man solle diese und ähnliche Angelegenheiten gleich zu einer Class Action verbinden, hat ein anderer per Twitter gefordert, statt des Schadensersatzes in Geld solle doch besser gleich eine Haftstrafe für die ignorante Beobachterin angeordnet werden. Aber diese Forderung wurde nicht ganz ohne Befangenheit erhoben, handelte es sich bei dem Petitionisten doch um den Regisseur der „Guardians…“ James Gunn. Wie hat EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker noch gleich über die britische Premierministerin gemeint? Diese lebe nicht „in dieser Galaxie“. Auf dieses Etikett hat Ms. May ganz offensichtlich keinen Exklusivanspruch.

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